Beratungsfirma

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  1. Bei Verletzung der vertraglichen Pflichten und Verschulden der Beratungsfirma erkennen die Gerichte jedoch einen Schadensersatzanspruch an, der darin besteht, dass die Beratungsleistung nicht (vollständig) bezahlt werden muss. ( Quelle: Tagesspiegel vom 13.12.2004)
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