Anerkennungsbescheid

  1. Der Anerkennungsbescheid für Mohammed A. müsse daher aufgehoben werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.04.2003)
  2. Der Anerkennungsbescheid - davon geht auch die ASt. aus - ist ein Verwaltungsakt im Sinne des materiellen Verwaltungsrechts. Ein Verwaltungsakt ist die mit obrigkeitl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)