Anfallsleidens

  1. Er ist wegen cerebralen Anfallsleidens, herabgesetzen Sehvermögens beiderseits, Wirbelsäulenveränderungen, Hüftgelenkleidens beiderseits mit beginnender rechter Bewegungseinschränkung schwerbehindert. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)