Außenentlüftungsanlage

  1. Sie stellten nach Auskunft der Deutschen Anwaltsauskunft fest, dass durch die Öffnung der Außenentlüftungsanlage Essensgerüche und Dämpfe konzentriert aus der Küche des Wohnungseigentümers in das gemeinschaftliche Eigentum geblasen würden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.03.2005)