Dachgärten

  1. Außerdem sieht man von hier oben Details, die beim Flanieren auf dem Gehweg unsichtbar bleiben, zum Beispiel die Dachgärten, die sich einige Bewohner eingerichtet haben. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.08.2004)
  2. Sonderfälle sind Balkone, Loggien und Dachgärten: Sie dürfen zur Ermittlung der Wohnfläche bei Sozialwohnungen bis zur Hälfte angerechnet werden. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  3. Andererseits dürfen Balkone, Loggien, Dachgärten und auch Terrassen den Angaben zufolge in der Regel mit einem Viertel - aber höchstens bis zur Hälfte ihrer Grundfläche - zur Wohnfläche dazugerechnet werden. ( Quelle: Die Welt vom 28.09.2005)
  4. An Stelle eines Spitzdaches mit Ausbaureserve befinden sich Dachgärten auf den Kubusbauten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.09.2002)
  5. Da schaut man besser nach oben: Entlang der Bruchfeldstraße sind auch die bekannten Blocks mit den wunderbar bepflanzten Dachgärten zu bewundern. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.08.2005)
  6. Raumteile mit einer lichten Höhe zwischen 1 und 2 Metern sowie Balkone, Dachgärten usw. werden mit der Hälfte ihrer Grundfläche einbezogen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)