Doppelverglasungen

  1. Bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte müssen die Flughafenbetreiber den Anwohnern Schutzmaßnahmen wie Fenster- Doppelverglasungen bezahlen, hieß es im Bundesumweltministerium auf Anfrage. ( Quelle: Die Welt vom 26.05.2005)