Erzeugnisses

  1. Auf den knallharten Wettbewerb, bei dem sich die Anbieter eines Erzeugnisses um die Gunst der Kunden streiten. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  2. Dort heißt es: "Form und Ausführlichkeit sollen auf die Eigenart des Erzeugnisses und die voraussetzbare Sachkunde des Verwenders abgestimmt sein." ( Quelle: TAZ 1997)