Folda

  1. Verteidiger Winfried Folda, der auf unerlaubte Drogeneinfuhr in geringer Menge und im übrigen auf Freispruch plädiert hatte, wird gegen das Urteil Berufung und gegen die mit Fluchtgefahr begründete Verhaftung seines Mandanten Beschwerde einlegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Die 1. Strafkammer beim Landgericht München II folgte zwar der Auffassung von Verteidiger Winfried Folda, daß bei beiden Überfällen minder schwere Fälle vorgelegen haben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)