Folgesache

  1. Häufig verfolgen sie nur den Zweck, die gleichzeitige Regelung in einer Folgesache zu erreichen oder den Eintritt der Wirksamkeit einer Folgesachenentscheidung hinauszuzögern. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Es reicht nicht aus, daß die Prognose der künftigen Verhältnisse, die der Verurteilung zugrunde liegt, aus nachträglicher Sicht anders zu treffen wäre. (S) Der Antragsgegner hat in einer Folgesache einen nachehel. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)