Freihaltebedürfnis

  1. Mit diesen Begriffen möchte jedermann Werbung treiben, das Freihaltebedürfnis für den Allgemeingebrauch ist groß. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Das vom OLG Hamburg herangezogene Freihaltebedürfnis Gattungsbegriffe dürfen nicht als Marke eingetragen werden - sei hier nicht berührt. ( Quelle: DIE WELT 2001)