Voraussetzung dafür ist aber, daß die Gebühren im Rahmen einer allgemeinen Preisregelung erhoben und mindestens fünf Freiposten im Monat gewährt werden (XI ZR 217/95).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Dem Urteil zufolge müssen die Kreditinstitute ihren Privatkunden fünf Freiposten pro Monat für Zahlungsvorgänge vom eigenen Konto einräumen (Aktenzeichen XI ZR 217/95 vom 7. Mai 1996).
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)