Gewerbetreiber

  1. Da sind einmal Geschäftsgründer, neue Gewerbetreiber und Jungunternehmer, denen insbesondere im technisch-innovativen Bereich/ öffentliche Stellen wahre Füllhörner von Startsubventionen, informelle Hilfestellung und Billigstdarlehen anbieten. ( Quelle: TAZ 1989)