Gründungsprotokoll

  1. Die Gründer bestellen daher - regelmäßig in dem notariellen Gründungsprotokoll - den ersten Aufsichtsrat (§ 30 I AktG). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Sieben Mitglieder trugen sich in das Gründungsprotokoll ein und wählten einen vierköpfigen Vorstand. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)