Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

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  1. Zunächst aber müsse man die Ergebnisse der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abwarten, die voraussichtlich Anfang 2004 vorliegen. ( Quelle: Spiegel Online vom 09.06.2003)
  2. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten ging bisher von einer Erhöhung um 1,09 Euro zum 1. Januar 2005 aus. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.04.2004)
  3. Das schlägt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vor. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  4. Für den nächsten Vier-Jahres-Zeitraum 2005 bis 2008 hat die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Erhöhung um 1,09 auf 17,24 Euro vorgeschlagen. ( Quelle: Spiegel Online vom 23.07.2004)
  5. Und das könnte den unionsregierten Ländern leichter fallen, seit der Zwischenbericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF, vorliegt. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  6. Die Empfehlung ist in einem Zwischenbericht enthalten, den die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an die Ministerpräsidenten und Intendanten geschickt hat. ( Quelle: Spiegel Online vom 09.10.2003)
  7. Anfang Januar 1996 erklärte sich die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) einverstanden, den Sendern zur Verwirklichung des Projekts 60 Millionen Mark aus den Gebühreneinnahmen zur Verfügung zu stellen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  8. Solche divergierenden Reaktionen hat ein Gremium provoziert, das unter dem sperrigen Namen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (prägnanter: KEF) soeben seinen 10. Bericht vorgelegt hat. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  9. Dem ZDF verordnete die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die Zeit von 1997 bis 2000 Kürzungen von nur rund 500 Millionen Mark gegenüber dem angemeldeten Finanzbedarf. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Zunächst werden die Forderungen der Sender von Experten der KEK (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) geprüft, schließlich müssen die Landesparlamente darüber abstimmen. ( Quelle: Die Welt Online vom 02.05.2003)
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