Krankenversicherung der Rentner

  1. Vom 1. April an muss eine Senkung (aber auch ein Anstieg) der Krankenversicherungsbeiträge bei der Krankenversicherung der Rentner bereits nach drei Monaten berücksichtigt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.08.2003)
  2. Die Solidarität der Jungen mit den Alten gehört in Bezug auf die beitragsfreie Krankenversicherung der Rentner längst der Vergangenheit an. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.10.2003)
  3. Davon können aber der Grundfreibetrag von 12000/24000 Mark, die Werbungskostenpauschale von 200 Mark, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 108 Mark und die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung abgezogen werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)