Nach dem Transplantationsgesetz von 1997 kommt die Lebendorganspende nur dann in Betracht, wenn kein geeignetes Organ von Toten zur Verfügung steht.
( Quelle: Tagesspiegel vom 28.04.2003)
Viele Transplantationsmediziner sehen in der Lebendorganspende einen Ausweg aus dem Mangel an Spenderorganen.
( Quelle: Die Welt Online vom 10.06.2004)
Die wenigen Ausnahmen, beispielsweise die Einschränkungen bei der Lebendorganspende, sind, das zeigt sich immer wieder, schwer zu überwachen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 15.09.2003)
Das gegenwärtige Transplantationsgesetz beschränkt die Lebendorganspende allerdings bewusst auf Verwandte und besonders nahe stehende Personen, um einen Handel gerade zu verhindern.
( Quelle: Spiegel Online vom 30.04.2004)