Rechtsakt

  1. Wiss. Assistent Jan Ziekow, Berlin NJW 1991, 2546 Buchbesprechungen Rechtsakt und Rechtsverhältnis. Römische Jurisprudenz und modernrechtliches Denken. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Nationale Gerichte seien nicht befugt, Marktbeteiligten vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn deren Rechte erst noch durch einen Rechtsakt der EU festgestellt werden müßten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)