Unfallhinterbliebenenversorgung

  1. Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärte in seiner Urteilsbegründung, eine zusätzliche Unfallhinterbliebenenversorgung könne nur dann zugesprochen werden, wenn der Beamte bei einem Dienstunfall ums Leben gekommen sei. ( Quelle: Abendblatt vom 30.09.2004)