Ist dies der Fall und bleibt dem Unterhaltsberechtigten ein Selbstbehalt von mindestens 1 500 Mark, so scheint es nicht zuletzt aus Kostengründen angezeigt, einen Rechtsstreit zu vermeiden und eine entsprechende Urkunde beim Jugendamt zu unterzeichnen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.01.2001)
Etwa die Hälfte der Unterhaltsberechtigten nehmen unvollständige Zahlungen hin, weil sich rechtliche Schritte kaum lohnen, wie die Studie feststellen musste.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.10.2003)
Nachdem das Gesetz den Schuldenansatz verschieden regelt, erscheint es nicht zwingend, den Erwerbstätigenbonus dem Unterhaltsverpflichteten und Unterhaltsberechtigten ohne Rücksicht auf bestehende Verbindlichkeiten zu gewähren.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nicht zuletzt deswegen ist in den §§ 1582 und 1609 BGB eine Rangfolge der Unterhaltsberechtigten festgelegt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die Rangfolge bedeute mehr Verteilungsgerechtigkeit in Fällen, in denen das Einkommen der Unterhaltspflichtigen nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht, sagte Zypries.
( Quelle: Tagesschau vom 10.05.2005)