käuflich erworben

  1. Der ausgestellte Schmuck kann jeweils sonnabends von 12-16 Uhr anprobiert oder auch käuflich erworben werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.04.2002)
  2. Museumsdirektor Fuchs sieht etwaigen Forderungen gelassen entgegen, da sein Haus die Werke käuflich erworben habe. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)