suspendierender

  1. BetrVG 1972 § 37; GG Art. 9 Arbeitskampf; BGB §§ 612, 615 1. Der Arbeitgeber kann im Rahmen einer Abwehraussperrung auch Betriebsratsmitglieder mit suspendierender Wirkung aussperren. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)