Aber der Staatsanwalt attestierte Stuck ein untadeliges Leben, zumal der inzwischen in Österreich lebende Rennfahrer sämtliche Verbindlichkeiten beglich, inklusive der Zinsen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
So kam die Staatsanwaltschaft am Ende zu der Einsicht, daß "ein Verfahrensabschluß durch Urteil nicht geboten" sei, zumal die Angeklagten ein untadeliges Vorleben vorzuweisen hatten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)