widersprüchl

  1. Eine solche Gegenläufigkeit im rechtspersonalen Beziehungskalkül ist widersprüchl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Auch unter Berücksichtigung der nachgebesserten Einzelaufzeichnungen der Kl. ergebe sich, daß die 40 %-Grenze nur knapp überschritten werde. Die nachgebesserten Aufzeichnungen seien jedoch widersprüchl. und damit nicht verwertbar. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Sollten der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG und der im Eingangshalbsatz des § 87 Abs. 1 BetrVG festgelegte Tarifvorrang denselben Zweck erfüllen, so hätte der Gesetzgeber eine in sich widersprüchl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)