Rechtstitel

 m.  Z des Rechtstitels die Rechtstitel

Bedeutungen

[1] Recht: öffentliche Urkunde, die einen Anspruch feststellt und Grundlage einer Vollstreckung sein kann
Herkunft
zusammengesetzt aus den Substantiven Recht und Titel mit Fugenelement -s
Beispiele
[1] „Selbst dann, wenn Sie gegenüber einem Schuldner einen Rechtstitel erwirkt haben, ist Voraussetzung einer Zahlung, dass der Schuldner auch zahlungsfähig ist.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Gewinnt der Handwerker diesen [Prozess], so hat er mit dem Urteil ebenso wie mit einer Vollstreckung einen Rechtstitel erwirkt, der 30 Jahre lang durchgesetzt werden kann.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Bei der irrtümlichen Zahlung einer fremden Schuld findet die Rückzahlung nur wegen eines Irrtums über die Gültigkeit des Rechtstitels des Gläubigers statt (Einwendungen aus dem Valutaverhältnis), nicht dagegen wegen eines Irrtums, […].“❬ref❭❬/ref❭
Charakteristische Wortkombinationen
[1] einen Rechtstitel erwirken; einen Rechtstitel vollstrecken

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Rechtstitel
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Rechtstitel
[*] canoo.net Rechtstitel
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Rechtstitel
Quellen

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Rechtstitel Rechtstitel
Genitiv Rechtstitels Rechtstitel
Dativ Rechtstitel Rechtstiteln
Akkusativ Rechtstitel Rechtstitel

Worttrennung

Rechts·ti·tel, Rechts·ti·tel
Aussprache
IPA ˈʀɛçtsˌtiːtl̩, ˈʀɛçtsˌtɪtl̩, ˈʀɛçtsˌtiːtl̩. ˈʀɛçtsˌtɪtl̩
Hörbeispiele: , , ,
Betonung
Rẹchtstitel

zählbar

Kasus Singular Plural
Nominativ der Rechtstitel die Rechtstitel
Genitiv des Rechtstitels der Rechtstitel
Dativ dem Rechtstitel den Rechtstiteln
Akkusativ den Rechtstitel die Rechtstitel
单数 复数