Aussageverweigerungsrecht

Z

Bedeutungen

[1] Recht: das Recht eines Verdächtigten vor Gericht oder einer öffentlichen Stelle, die Aussage zu einer Sache zu verweigern
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Aussageverweigerung und Recht sowie dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter
[1] Auskunftsverweigerungsrecht
Oberbegriffe
[1] Recht
Beispiele
[1] Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Verdächtigten, auf bestimmte Fragen die Auskunft zu verweigern.
[1] Der Angeklagte macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Aussageverweigerungsrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Aussageverweigerungsrecht
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Aussageverweigerungsrecht

Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ Aussageverweigerungsrecht
Genitiv Aussageverweigerungsrechts
Aussageverweigerungsrechtes
Dativ Aussageverweigerungsrecht
Akkusativ Aussageverweigerungsrecht

Worttrennung

Aus·sa·ge·ver·wei·ge·rungs·recht, kein Plural
Aussprache
IPA ˌaʊ̯szaːɡəfɛɐ̯ˈvaɪ̯ɡəʀʊŋsˌʀɛçt
Hörbeispiele: