Ein sehr wesentlicher Unterschied besteht allerdings darin, daß bei der Anfechtung (eben weil sie keine Kündigung ist) die Anhörung des Betriebsrats nicht erforderlich ist (§ 102 BetrVG).
( Quelle: Moderne Arbeitsverträge, UB Media)
Das Bankgeheimnis gilt für alle nicht französischen ausländischen Staatsangehörigen und duldet, so wird versichert, keine Anfechtung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)