BGH

  1. Die Rechtsanwälte des BGH hätten sich auf verschiedene Bereiche des Zivilrechts spezialisiert und könnten so die Interessen ihrer Mandanten am besten vertreten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.03.2002)
  2. Der BGH hob die Urteile der Vorinstanz auf und gab der Klage des Vermieters in vollem Umfang statt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.12.2003)
  3. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bejahte grundsätzlich die Schadenersatzpflicht eines Vermittlers, der auf mehrfache Nachfrage die Sicherheit einer Anlage mit 91 Prozent angegeben hatte. ( Quelle: Tagesschau Online vom 08.10.2003)
  4. Mit einem solchen Urteil würde der BGH die Bedeutung der Entlastung der Führungsgremien von Aktiengesellschaften und das Auskunftsrecht der Aktionäre gegenüber dem Vorstand aufwerten. ( Quelle: Die Welt Online vom 19.10.2004)
  5. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Fall der Softwarefirma Infomatec, ob geprellte Anleger bei falschen Pflichtmitteilungen eines Unternehmens leichter als bisher direkt gegen die Vorstände vorgehen können. ( Quelle: Abendblatt vom 14.07.2004)
  6. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verwertung abgehörter Selbstgespräche in Strafprozessen untersagt. ( Quelle: Die Welt vom 11.08.2005)
  7. Typisch für die herrschende Rechtsprechung ist folgender, vom BGH entschiedener Fall: Ein Mann zieht in das (renovierungsbedürftige) Haus seiner Freundin. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
  8. Unter der Überschrift Haftungs- und Versicherungsrecht erörtert der BGH (Nr. 23) eingehend die Haftung des Eisenbahnunternehmers und des Trägers der Straßenverkehrssicherungspflicht bei einem Unfall an einem Eisenbahnübergang. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Die ursprünglich vom Hanseatischen Oberlandesgericht festgesetzten 30000 Mark Schmerzensgeld wies der BGH deshalb als zu niedrig zur Neuverhandlung nach Hamburg zurück. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  10. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vermieterrechte bei der Kündigung säumiger Mieter gestärkt. ( Quelle: Die Welt vom 18.02.2005)