Gläubiger

  1. Auch sie sei jedoch komplex und müsse zunächst mit den ökonomischen und rechtlichen Vorstellungen der Gläubiger und Sicherungsrechteinhabern zur Deckung gebracht werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 06.11.2002)
  2. Wenn Vatikan-Sprecher Joacqin Navarro-Valls von einer "fortschreitenden Genesung" berichtet, nährt er Hoffnungen vieler Gläubiger auf dem Petersplatz. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.04.2005)
  3. Zum illustren Kreis der Gläubiger gehört unter anderen die Stadt Reutlingen. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 25.08.2005)
  4. Deutschland als größter Gläubiger Russlands ist gegen einen Erlass der Sowjetschulden. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  5. Die Gläubiger der insolventen Gontard & Metallbank sollen Ende des Jahres eine erste Abschlagszahlung auf ihre Forderungen erhalten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.10.2002)
  6. Dorthin war Harksen 1993 vor dem Zugriff der Strafverfolger und dem Druck seiner Gläubiger geflohen, hatte sogleich die Firma South Analysis ins Leben gerufen und sein Treiben fortgesetzt. ( Quelle: Die Zeit (17/2003))
  7. Die Liquidation biete die einzige Gewähr, dass Gläubiger zu 100 Prozent abgesichert seien und damit die beständige Gefahr von Insolvenzanträgen gebannt werde. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.10.2001)
  8. Die offenen Forderungen der Gläubiger aus allen Insolvenzfällen bis Mitte 2004 beliefen sich nach den Berechnungen des Statistischen Landesamtes auf insgesamt 1,628 Milliarden Euro (Vorjahreszeitraum: 1,614 Milliarden Euro). ( Quelle: Die Welt Online vom 24.08.2004)
  9. Im Schriftum und in der Rechtspr. wird übereinstimmend gefordert, daß der Schuldner gegenüber dem Gläubiger erkennbar zum Ausdruck bringt, daß er nicht zum Zwecke der Erfüllung sondern zur Abwendung der Zwangsvollstreckung leisten will. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Es darf dem Schuldner nicht der - kostensparende - Umstand zugute kommen, daß der Gläubiger, anstatt fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, selbst oder unter Mithilfe seiner Familienangehörigen tätig gewordenist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)