Komme die Steuerbehörde zu der Einschätzung, dass der Immobilienbesitzer keine eindeutige Absicht habe, Einkünfte damit zu erzielen, dürfe er steuerlich auch keine Werbungskosten geltend machen (AZ.: IX R 57/00).
( Quelle: Die Welt Online vom 30.10.2002)
In dem Vortrag wird dargestellt, welche Möglichkeiten der Bauherr oder Immobilienbesitzer hat, um eine angebotene oder ausgeführte Bauleistung bezüglich der Qualität zu überprüfen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.03.2004)
Immerhin aber sind mehr als ein Drittel, nämlich 35,5 Prozent der ostdeutschen Haushalte Immobilienbesitzer, im Westen liegt die Quote bei 52,1 Prozent.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)