Meinungsäußerungen

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  1. Die LMU könne nicht verpflichtet werden, ihre Räume für Veranstaltungen bereitzustellen, bei denen unter dem Deckmantel der Diskussion einer verbotenen Organisation ein Forum für Meinungsäußerungen und Werbung geboten werde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
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