berufen

  1. Die BVG hatte sich auf eine Ausnahmeregelung berufen, wonach eine Erstattungspflicht ausgeschlossen ist, wenn der Bestand des Betriebes oder Arbeitsplätze gefährdet sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Entscheidend ist also die Verursachung des Schadens über den Umweltpfad. Wer in einen Schadstoffbehälter fällt, kann sich folglich nicht auf das Umwelthaftungsgesetz berufen (21). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Inzwischen hat sich die Partei faktisch in ein gemäßigtes und ein nationalradikales Lager gespalten, beide Teile sind eifrig bemüht, sich gegenseitig abzusetzen, und berufen zu diesem Zweck eigene Parteiversammlungen ein. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Initiator des Sturmlaufs gegen Sorokins "Abgeschmacktheiten" ist der Vize-Vorsitzende des Duma-Ausschusses für Arbeit und Soziales, Sergej Newerow, der sich offenbar zu Höherem berufen fühlt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.03.2005)
  5. Entgegen der üblichen Gepflogenheiten sei für das Gremium eine gerade Zahl von Mitgliedern berufen worden, so daß die Entscheidung mit einer klaren Mehrheit von mindestens 5:3 fallen müsse, sagte "documenta"-Geschäftsführer Bernd Leifeld. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  6. Bei der Suche nach einem neuen Generalintendanten - Wuppertals Intendant Holk Freytag war nach Dresden berufen worden - entscheidet man sich für Gerd Leo Kuck. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.06.2002)
  7. Die SPD dagegen lehnt die Wahlrechtsänderung ab und kann sich dabei auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag berufen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.05.2001)
  8. Eine der ersten Amtshandlungen de Gaulles ist es gewesen, den bedeutendsten Autor neben Sartre, Malraux, ins Kabinett zu berufen. ( Quelle: Junge Freiheit 2000)
  9. Hassenstein wurde 1960 auf einen Biologie-Lehrstuhl der Universität Freiburg berufen, der er auch nach seiner Emeritierung 1984 forschend verbunden blieb. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  10. Die LER-Befürworter, darunter mehrheitlich die SPD-Regierungsfraktion, berufen sich dagegen auf den Artikel 141. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)