schwerwiegenden

  1. Dieses Papier, in dem Ankara versichert, aus Deutschland Abgeschobene würden nicht gefoltert, reicht Kanther aus, um den Abschiebestopp für Kurden gegen alle schwerwiegenden Bedenken auslaufen zu lassen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Ihr Geschäftsführer Wolfgang Fürstner bezeichnete den EU-Beschluß als "schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit" und forderte die Bundesregierung auf, diesen Eingriff auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. ( Quelle: Welt 1997)
  3. Zumindest denkt Weltverbands-Chef Joseph S. Blatter als Konsequenz aus den schwerwiegenden Zwischenfällen nach dem Play-off-Rückspiel zur WM 2006 in Deutschland zwischen der Türkei und der Schweiz in Istanbul darüber nach, auf das Abspielen zu verzichten. ( Quelle: Handelsblatt vom 23.11.2005)
  4. Etwa 8-14 Prozent der Schülerinnen und Schüler im deutschen Sprachraum leiden an einer schwerwiegenden Lese-Rechtschreibschwäche, auch Legasthenie genannt. ( Quelle: Spektrum der Wissenschaft 1998)
  5. In "schwerwiegenden Krisensituationen" gelten überdies das Ernährungssicherstellungsgesetz oder das Ernährungsvorsorgegesetz. ( Quelle: )
  6. Beamten des Auswärtigen Amtes verdeutlichten Roters, welche schwerwiegenden Folgen eine Schließung der Akademie für die saudisch-deutschen Beziehungen haben könnte. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.10.2003)
  7. Einen massiven Angriff auf unseren Rechtsstaat mit schwerwiegenden Folgen für alle Bürger befürchtet der Präsident des Verwaltungsgerichts München, Gerhard Reichel. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  8. Der Christdemokrat mag nicht in den Chor jener einstimmen, die angesichts möglicher Kürzungen auf dem zweiten Arbeitsmarkt vor schwerwiegenden Folgen für die soziale Versorgung in den neuen Bundesländern warnen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Eine Entwicklung mit womöglich schwerwiegenden Folgen für die Natur. ( Quelle: Spiegel Online vom 11.05.2004)
  10. Er stimmte in Italien per Fax dem schwerwiegenden und umstrittenen Eingriff zu, ohne die Frau des Betroffenen darüber zu informieren, geschweige denn die notwendige vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.10.2003)