überzahlten

  1. Im umgekehrten Fall einer unvorhersehbaren Verminderung der Betriebskosten wird der Mieter auch nicht davon ausgehen, dass die überzahlten Beträge beim Vermieter verbleiben sollen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Und diese müsse den überzahlten Betrag zurück überweisen. ( Quelle: Die Welt Online vom 06.08.2003)