ALG-II-Folgeantrag

  1. Das Job-Center wies ihr einen Ein-Euro-Job zu: Da ihr ALG-II-Folgeantrag noch bearbeitet wurde, war sie nicht berechtigt, sich ein BVG-Sozialticket zu kaufen, um zur Arbeitsstelle zu gelangen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.12.2005)