Abordnungsbegriffs

  1. Bei diesem Verständnis des Abordnungsbegriffs in § 10 Abs. 1 Satz 1 MTV- Ausbildung wäre es nicht auszuschließen, eine Abordnung der Kl. zur Teilnahme am Lehrgang im Studieninstitut anzunehmen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)