Aktenöffnung

  1. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das Helmut Kohls Stasi-Akten tabuisiert, ist besonders falsch: Es ist geschichtsvergessen und anmaßend, weil es die Grundentscheidung des Einigungsvertrages für die Aktenöffnung ignoriert. ( Quelle: )