Altersteilzeitgesetz

  1. Das Altersteilzeitgesetz vom 1. August 1996 soll Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.12.2003)
  2. Die Bundesregierung versprach, den früheren Renteneintritt "gesetzlich" abzusichern (u. a. Veränderungen am Altersteilzeitgesetz) und Betriebsrenten steuerlich besser zu stellen. ( Quelle: BILD 2000)
  3. Vorsicht, Herr Minister, es ist ein gefährliches Ungeheuer, zu dessen Waffen beispielsweise das Formular BA II AtG 21 a (Abrechnungsliste zum Antrag auf Erstattung von Leistungen nach § 4 Altersteilzeitgesetz) gehört. ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.07.2004)