Angemessenheit

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  1. Thomas Mann selbst bemerkte durchaus die unterschiedliche Geglücktheit der Hexameter, das Nebeneinander von klappernden Rhythmen und philosophischer Spekulation, an der Angemessenheit des Projekts aber ließ er keinen Zweifel. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.10.2001)
  2. "In Großbritannien zum Beispiel ist man noch in jedem Gerichtssaal von der Angemessenheit einer Vierjahressperre überzeugt." ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Eine solche Strukturanalyse soll helfen, Anforderungen an ethische Theorien formulieren zu können, deren Klassifikation und Abgrenzung zu ermöglichen und die Angemessenheit in Anwendungsfragen zu befördern. ( Quelle: Forschungsbericht Uni Leipzig)
  4. Als zentrale Prinzipien der Regulierungspolitik werden Transparenz und Angemessenheit bezeichnet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  5. Ebenso schlecht schnitten die Deutsche Bank und Fresenius Medical Care (FMC) in einer Untersuchung der DSW zur Angemessenheit von Vorstandsgehältern ab, die der Verband gestern in Berlin vorgestellt hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.11.2002)
  6. Die rhetorischen Tugenden der idiomatischen Korrektheit, intellektuellen Klarheit und stilistischen Angemessenheit gelten auch heute noch. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  7. Die ebenfalls zehn Bücher des Traktats gehen auf Fragen des Materials und der Konstruktion (Buch II u. III), der Funktion und Typologie (Buch IV u. V) sowie des Dekors, der Angemessenheit und der Proportionen (Buch VI bis IX) ein. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
  8. Wir neigen in unserer Kultur dazu, den Anspruch mütterlich fürsorglich zu handeln mit Angemessenheit gleichzusetzen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  9. Israels Oberstes Gericht sieht in der geplanten Räumung von Siedlungen im Gazastreifen und im nördlichen Westjordanland eine legitime Entscheidung: "Wir beurteilen nicht die Vernunft des Beschlusses, sondern seine Rechtmäßigkeit und Angemessenheit." ( Quelle: Die Welt vom 10.06.2005)
  10. Der Versorger dürfe das Gas nicht sperren, so lange der Kunde den alten Preis (vor Oktober 2004) zahle und die Angemessenheit ("Billigkeit") der Preisforderung nicht nachgewiesen oder rechtskräftig festgestellt sei. ( Quelle: Handelsblatt vom 19.11.2005)
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