Anliegerstraßen

  1. Das Geld wird nach dem 1995 beschlossenen Straßenerschließungsbeitragsgesetz gefordert: Danach müssen Anwohner Arbeiten an Anliegerstraßen zu 90 Prozent finanzieren, das Land Berlin beteiligt sich lediglich mit zehn Prozent. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.04.2001)
  2. Dies gilt auch für den innerstädtischen Verkehr, für Hauptdurchgangsstraßen und Anliegerstraßen in Wohngebieten, wo Kinder inzwischen vor rasenden Eltern "geschützt" werden müssen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. "Hauptstraßen werden hauptsächlich für den Durchgangsverkehr genutzt, Investitionen in Anliegerstraßen kommen fast ausschließlich den Anwohnern zugute", rechtfertigt Radebold die Staffelung. ( Quelle: Die Welt vom 08.01.2005)
  4. In Neuenhagen bei Berlin (Märkisch-Oderland) sollen in den nächsten zehn Jahren die noch 40 Kilometer unbefestigte Anliegerstraßen ausgebaut werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Nach dem vorgestellten Satzungsentwurf müssen Grundstückseigentümer beim Ausbau von Anliegerstraßen 70 Prozent, bei Haupterschließungsstraßen 50 Prozent und bei Hauptverkehrsstraßen 20 Prozent Eigenanteil leisten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)