Anpassungs-Rahmentarifvertrag

  1. Hinzu kommt, dass es einen Anpassungs-Rahmentarifvertrag gibt, der mit einem Automatismus die für den Öffentlichen Dienst ausgehandelten Vergütungen auf den künstlerischen Bereich ausweitet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.05.2002)