Anrechnungszeit

  1. Darüber hinaus ist bei verfolgungsbedingtem Abbruch einer Fachschul- oder Hochschulausbildung die Zeit bis zum regelmäßigen Abschluß als Anrechnungszeit zu berücksichtigen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Zeit kann später bei der Rentenberechnung als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, was eine höhere Rente ergibt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.08.2003)