Appellationsinstanz

  1. Individuen außerhalb der direkten Umgebung des Patriarchen haben keine verläßliche Appellationsinstanz. ( Quelle: Welt 1998)
  2. So ist der Wehrbeauftragte einerseits eine Kontroll-, andererseits eine Appellationsinstanz. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.03.2004)