Vielmehr haben die Selbständigen für ihr Alter auch selbständig vorzusorgen, und zwar ohne "Arbeitgeberzuschuß", weil sie ja keinen Arbeitgeber haben.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Die monatliche Entlastung beträgt für den Arbeitnehmer somit 10,12 DM (neuer Arbeitgeberzuschuß: 6,75 Prozent von 6000 DM) bzw. 20,25 DM (neuer Arbeitgeberzuschuß: 6,75 Prozent von 5100 DM).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die monatliche Entlastung beträgt für den Arbeitnehmer somit 10,12 DM (neuer Arbeitgeberzuschuß: 6,75 Prozent von 6000 DM) bzw. 20,25 DM (neuer Arbeitgeberzuschuß: 6,75 Prozent von 5100 DM).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)