Aufhebungsentscheidung

  1. Der BGH sah das anders: Mit ihrer Aufhebungsentscheidung gaben die Karlsruher Richter der Revision der Staatsanwaltschaft statt, die wegen Anstiftung zum Mord auf lebenslänglich plädiert hatte. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.01.2005)