Auflösungsbeschluss

  1. Damit gibt es nach den Worten des Landeswahlleiters nun Rechtssicherheit, dass die Parteien ihre Kandidaten aufstellen können, bevor der förmliche Auflösungsbeschluss des Parlaments vorliege. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.07.2001)
  2. Braun droht derzeit mit der Anfechtung der Neuwahlen, sollten die Kandidaten in Steglitz-Zehlendorf vor dem Auflösungsbeschluss des Abgeordnetenhauses aufgestellt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.07.2001)
  3. Die Haltung der LSB ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie den für den 10. Dezember in Köln geplanten Auflösungsbeschluss blockieren könnten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.09.2005)