Aufnahmebescheid

  1. Nur wer die Prüfung besteht, bekommt den Aufnahmebescheid. ( Quelle: Welt 1996)
  2. Aufnahmebescheid für die Bundesrepublik erhalten, davon aber bislang keinen Gebrauch gemacht hätten. ( Quelle: Welt 1997)
  3. Künftig würden Angehörige nur dann in den Aufnahmebescheid einbezogen, wenn sie bereits im Herkunftsland ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen könnten. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 22.07.2002)