Ausgenommen

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  1. Ausgenommen vom Einfuhrverbot seien nur Konserven. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Ausgenommen: Kinderschänder, Dealer, Terroristen. ( Quelle: BILD 1997)
  3. Ausgenommen von der Prüfung sind laut IHK alle Bewachungskräfte, die seit drei Jahren ohne Unterbrechung in der Branche tätig sind. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 03.06.2002)
  4. Ausgenommen vom Verbot sollen auch Bügel aus Kunststoff sein. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.08.2002)
  5. Ausgenommen bei der Verabschiedung, „aber des hebt net lang“. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Ausgenommen sind Städte wie Stuttgart, Pforzheim oder Reutlingen, in denen eigene Stadtwerke die Energieversorgung regeln. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  7. Ausgenommen von diesen Kauseln sind Wahllisten nationaler Minderheiten, was in der Praxis nur die deutsche Minderheit betrifft. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  8. Ausgenommen waren die Länder Mittel- und Osteuropas. ( Quelle: )
  9. Ausgenommen sind Betriebskostenerhöhungen, sofern der Vertrag eine gesonderte Abrechnung darüber vorsieht. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  10. Ausgenommen sind Dienst- und Ehrenkarten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
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