Auskunftsverlangen

  1. Nun gibt es unzweifelhaft Anfragen, denen nicht ein berechtigtes Auskunftsverlangen, sondern die Absicht zugrundeliegt, die Regierenden vorzuführen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Auf dieser solle geklärt werden, ob die Bundesregierung dem Auskunftsverlangen der EU rechtzeitig nachgekommen sei. ( Quelle: Spiegel Online vom 08.05.2005)