BAföG-Leistungen

  1. Studiert ein Kind mit BAföG, werden die BAföG-Leistungen zur Hälfte als Einkommen angerechnet. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 20.03.2005)
  2. Diese zusätzlichen BAföG-Leistungen jedoch hängen vom Einkommen der Eltern ab. ( Quelle: Welt 1998)