BVerfGE

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  1. Die Auferlegung der Verfahrenskosten nach § 25a StVG entbehrt jeglichen sanktionsrechtlichen Charakters und enthält keinerlei Schuldvorwurf (BVerfGE 80, 109 (120 f.) = NJW 1989, 2679), so daß von einer Beschwer insofern nicht die Rede sein kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die "Freiheit zur Wahl der Mittel" bezieht sich auf einen Spielraum innerhalb des vorgegebenen Tarif- und Kampfsystems (BVerfGE 18, 18, 32 = AP Nr. 15 zu § 2 TVG). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Daraus ergibt sich zunächst der Grundsatz, daß keine Gründe denkbar erscheinen, die im Ergebnis zu einer Straffreiheit des Gewissenstäters führen können (Bringewat, MDR 1985, 953; BVerfGE 23, 127 (134 f.) = NJW 1968, 979). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Es ist nicht Aufgabe des BVerfG, darüber zu befinden, ob eine andere, engere Normhandhabung einfachrechtlich vorzugswürdig wäre (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.) = NJW 1964, 1715). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Dies galt für die in § 1671 IV 1 BGB enthaltene Bestimmung, wonach im Scheidungfall das elterliche Sorgerecht ausnahmslos nur einem Elternteil zu übertragen war (BVerfGE 61, 358 = NJW 1983, 101 = FamRZ 1982, 1179). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Es greift vielmehr erst ein, wenn sich ein Richterspruch über die aus Art. 20 III GG folgende Gesetzesverbindung hinwegsetzt oder gegen das Willkürverbot verstößt (vgl. BVerfGE 87, 273 (278ff.) = NJW 1993, 996). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. I. Die Bestimmung über das Höchstzulassungsalter fällt nicht in den Bereich der staatlichen Organisationsgewalt, der dem Grundrechtsschutz aus Art. 12 I GG entzogen ist (vgl. dazu BVerfGE 73, 280 (292) = NJW 1987, 887). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Eine kollektive Altersversorgung der Ärzte, die auf dem Versicherungsgrundsatz aufbaut, ist wirtschaftlich nur durchführbar, wenn grundsätzlich alle Ärzte zu ihrer Finanzierung beitragen (BVerfGE 10, 354 (370) = NJW 1960, 619). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Dies gilt auch für die Zulassung zum Notaranwärterdienst, weil dieser eine notwendige Vorstufe der späteren Bestellung zum Nurnotar darstellt (vgl. Senat, NJW 1981, 342 = LM § 19 HGB Nr. 4 = DNotZ 1981, 633; BVerfGE 73, 280 (295) = NJW 1987, 887). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, daß Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz keine bestimmte Auffassung von Wissenschaft und keine bestimmte Wissenschaftstheorie schützen will (BVerfGE 35, 113). ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
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